Seit dem 01.01.2023 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen nach langen Verhandlungen die Heilmittelpreise angepasst.
Infolgedessen haben sich ebenfalls die Behandlungspreise für Privatpatienten erhöht. Diese Veränderungen finden Sie auf Ihren Honorarvereinbarungen. Die Honorierungen sind auch gültig, wenn eine Erstattung der Vergütung nicht oder nicht in voller Höhe gewährleistet wird.
Wir danken für Ihr Verständnis.