Wir haben an dieser Stelle ein paar der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt und Ihnen einen kleinen Leitfaden erstellt.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail und wir vereinbaren einen ersten Termin für Sie.
28 Tage nach Ausstellungsdatum. Sollte der erste Termin später stattfinden, bitte Verordnung vom Arzt neu ausstellen lassen. Unterbrechung nicht länger als 6 Wochen.
BG: Beginn nach Ausstellungsdatum nicht länger als 14 Tage, Unterbrechung nicht länger als 7 Tage.
Bitte bringen Sie unbedingt die ärztliche Verordnung zu Ihrem ersten Termin mit. Falls Sie ärztliche Befunde zum Behandlungsfall haben, freuen wir uns über eine Kopie.
Wenn Krankengymnastik am Gerät (KGG) verordnet wurden, kommen Sie bitte in Trainingskleidung und bringen ein eigenes Handtuch, Sportschuhe für den Innenbereich und etwas zu Trinken mit.
Gerne können Sie im Vorfeld unsere Datenschutzerklärung lesen, Anmeldung ausdrucken, ausfüllen und mitbringen.
- Anmeldung.pdf (509,5 kB)
- Datenschutz.pdf (728,3 kB)
- Ausfallrechnung.pdf (103 kB)
Vor der Praxis gibt es Parkmöglichkeiten. Ein behindertengerechter Eingang ist vorhanden.
Wir arbeiten im 25-Minuten Takt. Diese Zeit beinhaltet laut der Krankenkassen das An- und Auskleiden des Patienten, die Befunderhebung, Dokumentation, Lagerung des Patienten, die Vorbereitung für Elektrotherapie oder das Einpacken mit einer Fangopackung.
Eine Befunderhebung ist für eine qualitativ hochwertige Arbeit für uns unabdingbar, da nur so eine sinnvolle und effiziente Behandlung geplant und ausgeführt werden kann.
Bei entsprechenden Verordnungen führen wir auch Hausbesuche innerhalb der Wedemark durch.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mind. 24 Stunden vorher ab. Wir müssen Ihnen ansonsten die Kosten für den entstandenen Aufwand privat in Rechnung stellen. Die Ausfallrechnung beträgt die jeweilige Therapievergütung. Den verpassten Termin holen wir selbstverständlich nach.
Um eine effektive Therapie gewährleisten zu können und Ihren Körper nicht unnötig zu belasten, liegt es in Ihrem und unserem Interesse, mit einem gesunden Körper zu arbeiten.
Laut Sozialgesetzbuch fünf (SGB V §61 V) müssen gesetzlich versicherte Patienten einen Teil der vertragsärztlich verordneten Heilmittel selbst bezahlen. Die Höhe der Zuzahlung bei Heilmitteln wie Krankengymnastik beträgt 10 % der Kosten plus 10 Euro pro Rezept. Damit die Versicherten finanziell jedoch nicht übermäßig belastet werden, sieht der Gesetzgeber Belastungsgrenzen pro Kalenderjahr vor.
Informieren Sie sich über mögliche Befreiung der Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse:
www.azh.de/zuzahlung-physiotherapie
Für Privatpatienten händigen wir eine Honorarvereinbarung über die zu erwartenden Kosten aus. Wir können nicht garantieren, dass Ihnen die Behandlungskosten vollständig von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.
Aufgrund der Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers haben wir die Möglichkeit die Therapie auch Rezept weiter zu führen.
Sie haben zudem die Möglichkeit nach gestellter Diagnose durch einen Arzt, die Behandlung privat aus präventiven Gründen weiterzuführen.
Stellen Sie uns Ihre Frage.
Sie können Fragen zur Physiotherapie gerne telefonisch stellen oder Ihre Frage über dieses Formular unten senden. Ihre Nachricht wird direkt an unsere Mitarbeiter weitergeleitet, die so schnell wie möglich antworten werden.